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Fragen & Antworten

‌Hier finden Sie einige Antworten auf häufige Fragen unserer Patientinnen und Patienten. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

  • Welche Verhaltensregeln gelten in der Arztpraxis bei “Coronaverdacht” (SARS-CoV-2-Infektion, COVID-19)?

    Bitte betreten Sie unsere Praxis nur mit Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sich sofort die Hände. Bitte halten Sie außerdem nach Möglichkeit einen Personenabstand von mind. 1,5 m ein. Sofern Sie befürchten, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, kommen Sie bitte nicht sofort in die Praxis, sondern rufen uns zunächst an.

  • Wo finde ich offizielle Informationen zum Coronavirus?

    Täglich aktualisierte Fragen und Antworten zum Coronavirus finden Sie auf der Website der Bundezentrale für Gesundheitliche Aufklärung: infektionsschutz.de Für telefonische Informationen ist eine Hotline geschaltet: Amtliche Hotline Coronavirus: 116 117 oder www.116117.de

  • In welchen Fällen sollte ich mich auf Corona testen lassen?

    Ein „Coronavirus“-Test sollte durchgeführt werden, wenn

    • Sie Zeichen einer Atemwegsinfektion haben (Husten, Atembeschwerden, Halsschmerzen, Fieber)
    • Sie während der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten.
    • Sie über die Corona-Warn-App als Kontaktperson identifiziert wurden.
    • Sie sich während der letzten 14 Tage außerhalb Deutschlandsaufgehalten haben.
  • Wo kann ich mich in Duisburg auf Corona testen lassen?

    Die Stadt Duisburg hat ein Diagnostikzentrum für Corona eingerichtet, das täglich von 10 bis 16 Uhr Tests durchführt. Bitte beachten Sie, dass für den Zugang eine ärztliche Überweisung erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich vor dem Besuch des Testzentrums telefonisch an uns. Wir informieren Sie über das weitere Verfahren.

  • Ich soll "nüchtern" in die Praxis kommen. Was bedeutet das?

    Wenn Sie nüchtern erscheinen sollen, heißt das, dass Sie von Mitternacht bis zum Zeitpunkt der Untersuchung kein Essen und keine Getränke zu sich nehmen dürfen. Ein Schluck klares Wasser zum Zähneputzen ist aber natürlich erlaubt.

  • Wie oft kann ich zum gesetzlichen Check-up 35+ kommen?

    Der Check-up 35+ sowie das Hautkrebsscreening finden alle drei Jahre statt. In der Regel reicht dieser Zeitraum aus. Sollten zwischen den Check-up Beschwerden auftreten, melden Sie sich bitte umgehend in der Praxis. Wir werden dann selbstverständlich, die erforderliche Diagnostik durchführen.

  • Darf ich vor einem Check-up meine Medikamente einnehmen?

    Nehmen Sie bitte wie gewohnt alle ihre Medikamente am Morgen vor dem Check-up, es sei denn wir hätten etwas anderes mit Ihnen vereinbart. Ausnahme: Zur Untersuchung der Schilddrüse lassen Sie bitte am Morgen Ihre Schilddrüsentablette weg!

  • Wie erfahre ich die Ergebnisse einer Untersuchung?

    Sie können uns täglich vor Beginn als auch gegen Ende der Sprechstunde in der Praxis anrufen. Sollten wir einmal zeitlich nicht in der Lage sein, mit Ihnen zu sprechen, rufen wir Sie so schnell wie möglich zurück.

  • Brauche ich für den Besuch beim Facharzt immer eine Überweisung?

    Wenn Sie einen Spezialisten aufsuchen möchten, holen Sie sich bitte auf jeden Fall vorher bei uns eine Überweisung. Nur so können wir den Überblick über Ihre Diagnosen und Therapien behalten. Ohne Überweisung erhalten wir keinen Befundbericht von Ihren Fachärzten. Außerdem gibt es sehr aufwendige Untersuchungen, wie zum Beispiel die nuklearmedizinische Untersuchung der Schilddrüse oder aber alle radiologischen Untersuchungen, die ohne Überweisung von den Kollegen nicht durchgeführt werden.

  • Muss ich für ein Hautkrebsscreening zum Hautarzt?

    Nein, Sie können das Screening ganz bequem in unserer Praxis durchführen lassen. Unsere Praxis gehört zu den von den Krankenkassen zugelassenen Praxen, in denen das Screening durchgeführt wird.